Präventive Wirkung im Kindesschutz durch die Umsetzung der Kinderrechte – Praxiserfahrungen aus 2,5 Jahren Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz

Abstract

Die Bundesämter und Kantone mit ihren Fachpersonen sind für die Umsetzung der Kinderrechte und damit den Kindesschutz verantwortlich. Erfolgt dies nicht oder ungenügend, so ist der Bund in der Pflicht, die Umsetzung der Kinderrechte gemäss der UN-KRK sicherzustellen. Aufgrund dieser Verantwortung auf Bundesebene entstand die Motion Noser 19.3633 und das Modellvorhaben der unabhängigen, nationalen Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (OSKR CH). Die OSKR CH leistet wichtige Präventionsarbeit zum nachhaltigen Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Durch ihre Informations-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit sorgt die OSKR CH dafür, dass die Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und sich dadurch effektiv schützen können. Sie stellt sicher, dass die Kinderrechte durch die Fachpersonen vor Ort umgesetzt werden (insbes. Recht auf Information, Gehör und Meinungsäusserung und Rechtsvertretung). Anhand von konkreten Praxisbeispielen zeigen wir, auf warum und wie die Arbeit der OSKR CH präventiv wirkt

Katja Cavalleri-Hug, lic. iur.

Stv. Geschäftsführung, Leiterin Beratung & Expertise Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz

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