Abstract
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes hält fest, dass Kindern und Jugendlichen das Recht auf Information, Mitsprache und Mitbestimmung in allen sie direkt oder indirekt betreffenden Belangen zusteht. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Rechte in vielen Verfahren und Angelegenheiten nicht oder nicht zufriedenstellend umgesetzt werden.
In diesem Workshop erfahren Sie, welche Lücken in Bezug auf die Kindesanhörung im zivilrechtlichen Kontext bestehen und wie die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden können. Wir präsentieren Ihnen unseren neuen Leitfaden für Fachpersonen sowie die dazugehörige Broschüre für Kinder und Jugendliche. Das Marie Meierhofer Institut für das Kind und UNICEF Schweiz und Liechtenstein zielen damit auf eine breite Sensibilisierung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Zivilgerichten, im Kindesschutz sowie bei weiteren Behörden ab.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein
Marie Meierhofer Institut